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Verband Deutscher Altpfadfindergilden e.V. Gilde Drei Gleichen

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Unser Pfadfinderzentrum

VCP Stamm Drei Gleichen

Zitate

"Seid nicht zufrieden mit dem Was, sondern erforscht das Warum und das Wie."
Baden-Powell

Satzung der Gilde Drei Gleichen im Verband Deutscher Altpfadfindergilden e.V. (VDAPG)

1. Name und Sitz
Die Gilde führt den Namen Gilde Drei Gleichen und hat ihren Sitz in Nesse-Apfelstädt.

2. Ziel und Zweck
Die Gilde ist parteipolitisch und konfessionell neutral und bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gilde strebt an, durch die Pflege der Freundschaft, der Förderung der internationalen Verständigung, durch die Wahrung der Toleranz und durch Unterstützung der aktiven Pfadfinderarbeit sowie Einsatz für soziale Aufgaben zum öffentlichen Wohle beizutragen und bei ihren Mitgliedern den Geist des Pfadfinderversprechens und der Pfadfindergesetze lebendig zu erhalten.
Aus dem Willen zur Mitarbeit im Dachverband erkennt die Gilde die Satzung des Verbandes Deutscher Altpfadfindergilden e.V. (VDAPG) an.
Die Gilde setzt sich außerdem zum Ziel, die Pfadfinderarbeit in Nesse-Apfelstädt besonders zu fördern.
Weitere Ziele sind die Unterstützung des Pfadfinderzentrum Drei Gleichen in Nesse-Apfelstädt sowie die Organisation der Aktion Friedenslicht aus Bethlehem in Thüringen.

3. Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Pfadfinderin und jeder Pfadfinder werden, sofern sie/er volljährig ist und die Ziele der Pfadfinderei und die Satzung der Gilde anerkennt. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Austritt eines Mitgliedes ist zum Jahresende möglich. Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen, wenn grobe Verstöße gegen die Gemeinschaft der Gilde vorliegen. Dazu zählt auch ein Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr.

4. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr schriftlich einzuberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Die Mitgliederversammlung wählt den Gildenvorstand für eine Amtszeit von zwei Jahren, sie beschließt das Jahresprogramm, setzt die Höhe des Jahresbeitrages fest und entscheidet über die Verwendung des Überschusses, sie entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern.

5. Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. Gildensprecher/in
2. Stellvertretende/r Gildensprecher/in
3. Stellvertretende/r Gildensprecher/in
Der Vorstand regelt die Belange der Gilde, vertritt die Gilde gegenüber Behörden und entsendet die Delegierten zu den Generalversammlungen des Verbandes. Er entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.

6. Finanzen
Der auf der Mitgliederversammlung festgelegte Jahresbeitrag ist innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres bzw. nach Eintritt an die/den Schatzmeister/in der Gilde zu zahlen. Der nach Abzug der Kosten und Verpflichtungen verbleibende Betrag wird im Sinne der Zielsetzung der Gilde verwendet.

7. Beschlüsse
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen und von Protokollführer/in und Gildensprecher/in zu unterschreiben.

Nesse-Apfelstädt, den 04.07.2013

© Verband Deutscher Altpfadfindergilden e.V. Gilde Drei Gleichen - http://www.vdapg-gdg.de